Der Zürsersee

SAISON: 28. Juni bis 22. September 2024

TAGESKARTE: €35

 

 

Der Zürsersee auf 2160m Seehöhe

Auf 2160m ist der Zürsersee  der höchste befischbare See  in den Bergen rund um Lech Zürs.

Direkt auf der 2. Etappe des Grünen Ring gelegen bietet der Zürsersee anspruchsvolle Fischerei in traumhafter Umgebung.

 

Der See beherbergt einen guten Bestand an Seesaiblingen und Seeforellen die rund um den See gefangen werden können! Einzig der Schwimmsteg ist ausschließlich den Wanderern vorbehalten.

 

Der Zürsersee kann entweder über das Wiesele zur Madlochalpe, von Zürs über die Madlochalpe, oder über die 2. Etappe des Grünen Ring wandernd erreicht werden!

 

Der Zürsersee ist auch bequem mit der Seekopfbahn zu erreichen.

 

Betriebszeiten 2024:

28. Juni - 22. September, Montag Ruhetag!

 

Die Benützung der Bahn ist in der My Lech Card enthalten, FischerInnen ohne "Lech Card" können selbstverständlich auch Berg- und Talfahrten erwerben. 

Kontakt:

Ski Zürs AG
Hexenboden 252
6763 Zürs
T: +43 (0) 5583 2283-0

Email: office@ski-zuers.at

HP: www.ski-zuers.at


 

 

 

Der Zürsersee mit Madloch- und Muggengratbahn

Bestimmungen 2024
1. Die Fischereiberechtigung ist nur zusammen mit einem Lichtbildausweis gültig.
2. Die Fischereiberechtigung ist nicht übertragbar und auf Verlangen eines  Aufsichtsorgans vorzuweisen.
3. Jede widerrechtliche Handlung führt zum Entzug der Fischereiberechtigung ohne Rückerstattung der bezahlten Gebühren sowie zu einem Verweis. Bei groben Verstößen gegen diese Bestimmungen muss mit einer Anzeige gerechnet werden. Eine Rückvergütung bereits gekaufter Fischereiberechtigungen ist nicht möglich.
4. Die Fischereiberechtigung ist für die Fangstatistik nach Beendigung des Fischens unverzüglich in den Briefkasten  Talstation Seekopfbahn einzuwerfen oder beim Fischteich in Zug abzugeben.
5. Pro Tag dürfen maximal 6 Fische gefangen werden. Das einheitliche Schonmaß für Forellen und Saiblinge beträgt 26 cm. Jeder maßige Fisch ist sofort waidgerecht zu töten und in der Fangstatistik einzutragen.
6. Das Fischen ist nur mit einer Angelrute und Schonhaken (Einfachhaken, Zwilling oder Drilling OHNE Widerhaken) erlaubt.
7. Verboten ist das Fangen von Pfrillen und das Fischen mit lebenden oder toten Köderfischen, mit Mais, Legangeln und Netzen sowie  Anfüttern generell (auch mit Futterkorb). 
8. Eingeweide dürfen nicht ins Wasser geworfen werden.
9. Abfälle sind wieder mitzunehmen und in den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.
10. Risiko und Gefahren gehen zu Lasten des Fischers. Für Unfälle im Fischereirevier wird seitens des Bewirtschafters als auch der Pächterin nicht gehaftet.
11. Das Fischen ist von 06:30 Uhr bis Sonnenuntergang erlaubt.
12. Fischen vom schwimmenden Steg aus ist untersagt.