Achtung!
Am Donnerstag, 03. Oktober 2024 ist die Mautstraße Richtung Spuller- und Formarinsee aufgrund Asphaltierungsarbeiten von ca. 15:00 bis ca. 19:00 gesperrt!
Bitte um Beachtung, Petri Heil!
Auch im Herbst eine Augenweide
Inmitten einer fantastischen Bergkulisse liegt auf 1810m Seehöhe der Spullersee. Leicht erreichbar mit dem Lecher Ortsbus bietet dieser See alles, was das alpine Fischerherz begehrt.
Ob Regenbogen-, Bach- oder Seeforellen, See- oder Bachsaiblinge, wunderschöne Salmoniden können an fast jeder Stelle des rund 50 ha großen Stausees gefangen werden.
WEBCAM Spullersee der ÖBB.
Wichtige Informationen zur Anfahrt:
Die Fahrt mit dem PKW zum Spullersee ist nur über die kostenpflichtige Mautstraße (€25, ausschließlich Kartenzahlung!) ab dem Ortsteil Zug möglich.
Zudem besteht zwischen 08:00 und 16:30 ein allgemeines Fahrverbot, jedoch verkehrt während dieser Zeit regelmäßig der Ortsbus Lech.
ACHTUNG:
In der Hauptsaisons-Zeit ist die Mautstraße jeden Mittwoch für den Individualverkehr gesperrt! Das heißt, es können auch außerhalb der Fahrverbotszeiten KEINE Mauttickets erworben werden. Die Zufahrt ist ausschließlich mit dem Ortsbus Lech (€24) möglich!
Tageskarten für den Spullersee ONLINE erhältlich!
Links auf das Foto klicken. Registrieren. Bezahlen. Email erhalten. Ausdrucken. Fischen. Auch Gruppenkarten möglich!
Einfacher gehts nicht. Mehr Informationen:
Achtung: TAGESKARTEN NICHT ÜBERTRAGBAR!
Ein wunderschöner Seesaibling
Bestimmungen 2024 |
1. Die Fischereiberechtigung ist nur zusammen mit einem Lichtbildausweis gültig. |
2. Die Fischereiberechtigung ist nicht übertragbar und auf Verlangen eines Aufsichtsorgans vorzuweisen. |
3. Jede widerrechtliche Handlung führt zum Entzug der Fischereiberechtigung ohne Rückerstattung der bezahlten Gebühren sowie zu einem Verweis. Bei groben Verstößen gegen diese Bestimmungen muss mit einer Anzeige gerechnet werden. Eine Rückvergütung bereits gekaufter Fischereiberechtigungen ist nicht möglich. |
4. Das Befahren der Straße ist nur bis zum Busumkehrplatz gestattet. |
5. Die Fischerkarte ist für die Fangstatistik nach Beendigung des Fischens unverzüglich in den Briefkasten Haltestelle Spullersee einzuwerfen oder beim Fischteich in Zug abzugeben. |
6. Pro Tag dürfen maximal 6 Fische gefangen werden. Das einheitliche Schonmaß für Forellen und Saiblinge beträgt 26 cm. Jeder maßige Fisch ist sofort weidgerecht zu töten und in der Fangstatistik einzutragen. Beim Fischen ist ein Kescher zu verwenden. Die Beute ist beim Fischer zu belassen. |
7. Ab dem 01. Oktober sind der Seesaibling und der Bachsaibling ausnahmslos geschont und dürfen nicht mehr entnommen werden. |
8. Das Fischen ist nur mit einer Angelrute und Schonhaken (Einfachhaken, Zwilling oder Drilling OHNE Widerhaken) erlaubt. |
9. Verboten ist das Fangen von Pfrillen und das Fischen mit lebenden oder toten Köderfischen, mit Mais, Legangeln und Netzen sowie Anfüttern generell (auch mit Futterkorb). Das Fischen auf und von der Staumauer ist nicht gestattet. |
10. Eingeweide dürfen nicht ins Wasser geworfen werden. |
11. Abfälle sind wieder mitzunehmen und in den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen. |
12. Risiko und Gefahren gehen zu Lasten des Fischers. Für Unfälle im Fischereirevier wird seitens des Bewirtschafters als auch der Gemeinde Lech nicht gehaftet. |
13. Das Fischen ist von 06:30 Uhr bis Sonnenuntergang erlaubt. |
14. Nach § 22 Vorarlberger Landesgesetz sind die Fischereiaufseher in Ausübung ihres Dienstes befugt, die von den kontrollierten Personen mitgeführten Fischereigeräte, Behältnisse und Transportmittel (z.B. Rucksack, Kühlbox, Fahrzeug, Kofferraum) zu durchsuchen! Die gefangene Beute ist unaufgefordert vorzuweisen! |